kalbarri hat geschrieben:... ich widerspreche meinen Vorrednern in einigen Punkten.
Die gesetzliche Regelung in D fordert als Grundlage für einen internationalen Führerschein den zur Zeit gültigen nationalen deutschen Führerschein, also im Moment die kleine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Ausstellungsdauer maximal nach meinem Kenntnisstand 3 Wochen.
Bei mittlerweile diversen Mietwagenübernahmen in Oz habe ich immer den nationalen wie auch den internationalen Führerschein vorlegen müssen, egal bei welcher Mietwagenfirma ich ein Fahrzeug übernommen habe. Ich bin nicht überzeugt, dass eine Übersetzung wie auch immer, ausreichend sein wird.
Bei vielen Mietwagenfirmen ist ein Zweitfahrer kostenfrei enthalten.
Richtig ist, dass in Deutschland die Voraussetzung für den internationalen FS der Scheckkarten-FS ist.
Nicht richtig ist, dass der internationale FS in AUS zwingend erforderlich ist - er ist nämlich letztlich auch nichts anderes als eine Übersetzung des deutschen.
Die australischen Regelungen sehen deshalb ausdrücklich vor, dass man
zusätzlich zum gültigen Führerschein des Heimatlandes
entweder einen internationalen FS
oder eine beglaubigte Übersetzung mitführt. Das geht aus den Infos auf der Seite des Australian Governments
http://www.australia.gov.au/information-and-services/transport-and-regional/driving-with-an-overseas-licence ganz klar und eindeutig hervor.
Außerdem würde die deutsche Botschaft ja wohl kaum anbieten, deutsche Führerscheine für Touristen zu übersetzen, wenn das gegen australische Vorschriften verstoßen würde.
Ich habe auch immer bei Mietwagenfirmen den deutschen und internationalen FS vorgelegt einfach, weil ich beide habe! Aber wenn nicht, ist die Übersetzung garantiert auch eine rechtssichere Lösung.
Was den Zweitfahrer angeht - bei vielen Mietwagenverleihern sind Zweitfahrer kostenlos - aber ein Blick in die AGB oder den Mietvertrag helfen hier mehr als unsere Spekulationen. Man muss aber auf jeden Fall bei der Fahrzeugübernahme als Zweitfahrer eingetragen werden - sonst gibt es im Ernstfall erhebliche Probleme, z.B. mit der Versicherung.