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Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

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Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon rhinoswino am Di 2. Feb 2010, 11:02

Hallo alle zusammen,

ich bin jetzt seit ueber drei Jahren hier unten in Adelaide, und werd auch definitiv nicht nach Deutschland zurueck wandern.

Hat jemand eine Ahnung, ob ich fuer die Jahre, die ich in die deutsche Rentenkasse eingezahlt habe, eine Rueckerstattung vom deutschen Staat bekommen kann? Ich vermute mal, dass es da gegenseitige Abkommen mit Australien gibt, hab aber keine richtige Ahnung. Wisst ihr, an wen ich mich wenden muss, und welche Informationen verlangt werden?

Gruss
Reinhard
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon Dieter am Mi 3. Feb 2010, 10:26

Hi,

mit Australien besteht seit 2003 ein Sozialversicherungsabkommen, damit ist die Auszahlung der Versicherungsbeiträge nicht möglich. Näheres auch unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

Zu beachten ist, das Rentenzahlungen aus dem Ausland an die staatliche australische, steuerfinanzierte Grundrente angerechnet wird.

Gruß
Dieter
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon rhinoswino am So 7. Feb 2010, 10:49

Hallo Dieter,

danke fuer die Antwort. aber was muss ich denn machen, damit die Australier mir das bei der australischen Rente anrechnen? Geht doch bestimmt nicht automatisch. Bei welchen deutschen Behoerden muss ich melden, um das in die Wege zu leiten?

Gruss
Reinhard
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon jninoz am So 7. Feb 2010, 12:42

Hallo Reinhard,

Du musst unterscheiden zwischen der staatlichen steuerfinanzierten "Age Pension" und der aus Beitragszahlungen finanzierten "Superannuation" (a.k.a. "Super"). Die Superannuation entspricht der deutschen Rente, die Age Pension entspricht in etwa der deutschen Sozialhilfe. Auf die Age Pension hat man ab einem bestimmten Alter Anspruch, so man gewisse Vermoegens- und Einkommensgrenzen nicht uebersteigt. Dein Ziel sollte es sein, gar nicht auf die staatliche Age Pension angewiesen zu sein, d.h. genug finanzielle Mittel in der Superannuation angespart zu haben (plus abbezahltes Haus usw.).

Beantragst Du jedoch die Age Pension, so bist Du verpflichtet, moegliche Rentenansprueche im Ausland geltend zu machen und diese dann entsprechend in Australien zu deklarieren, da sich dadurch Deine australische Age Pension verringern kann! Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Australien sieht u.a. auch den Datenaustausch zwischen den Behoerden beider Staaten vor, damit Leute hier nicht mehr so einfach betruegen koennen. (In der Vergangenheit haben naemlich viele ihre Rentenzahlungen aus dem Ausland nicht angegeben und sich dadurch eine hoehere Age Pension in Australien erschlichen.)

Finanzierst Du Dein Einkommen im Alter aus der Superannuation und/oder anderem Vermoegen und Einkommen, dann wird die deutsche Rente darauf natuerlich nicht angerechnet. D.h. in dem Fall kannst Du die ganze deutsche Rente behalten. (Allerdings fallen evtl. Steuern an.)

Formulare zur Beantragung der deutschen Rente bekommst Du meines Wissens bei Centrelink.

Lies Dir vielleicht mal dies durch:

http://www.centrelink.gov.au/internet/i ... ension.htm

http://www.understandingmoney.gov.au/Co ... annuation/

http://www.centrelink.gov.au/internet/i ... 0907en.pdf

Cheers,
Joerg

PS: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewaehr. Bin selbst noch ein paar Jaehrchen von der Rente entfernt und daher kein Experte auf dem Gebiet! ;)
jninoz
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon Zoppo am Mo 8. Feb 2010, 21:01

Hallo Reinhardt,

die wichtigste Information fehlt natürlich mal wieder.
Warst Du selbstständig oder angestellt?

Denn bei Auszahlung der eingezahlten Renten Beiträge, bekommst Du nur zurück, was Du selbst eingezahlt hast.
Der Arbeitgeber Anteil ist dann weg- den gibt es natürlich nicht, was ja immerhin rund 50% der eingezahlten Beträge aus macht.

Diese Erfahrung macht ein türkischer Arbeitskollege vor einigen Jahren
Hier existiert ein Rentenabkommen- Du bekommst so wie Du in Rente bist Dein Geld hier aufs Konto.
Allerdings wird dieses als Einkünfte in der Steuer angerechnet.
Zoppo
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon rhinoswino am Do 11. Feb 2010, 08:16

Hallo alle zusammen,

danke fuer die Beitraege, sehr informativ. Ist zwar noch eine Weile hin, bis ich mal in Rente gehe (saufz!), aber es schadet nie sich rechtzeitig zu informieren.

Gruss
Reinhard
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Re: Rueckerstattung deutsche Rentenversicherung

Beitragvon atoms am Mo 19. Apr 2010, 01:28

Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch für Andere die folgende Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... australien

Damit's dann später mit der Auszahlung problemlos und zügig klappt, kann man schriftlich (geht nicht per Email) einen formlosen Antrag auf Auskunft ueber Ansprüche aus der Sozialversicherung stellen.
Daraufhin bekommt man eine Auflistung aller geleisteten Zahlungen zugeschickt mit dem Hinweis auf Zeiten, die ungeklärt sind.
Der Antrag auf Kontenklärung (V100) muss ausgefüllt zurückgeschickt werden, inklusive Anlagen in Form einer unbeglaubigten Kopie.
atoms
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